Letzter Wille

Letzter Wille

Geschrieben von Maria Landrichinger, Mit 0 Kommentare, Kategorie: Allgemein,

Schon zu Lebzeiten an den Tod denken

Obwohl es immernoch sehr unangenehmes Thema ist, sollte sich jeder schon zu Lebzeiten damit befassen: dem eigenen Tod. Eine Bestattungsverfügung hilft dabei.

Wenn ein geliebter Mensch ganz plötzlich aus dem Leben gerissen wird, etwa durch einen Autounfall oder eine Gewalttat, ist die Bestürzung und der persönliche Schmerz groß. Keinen Gedanken hat man an den Tod und seine Folgen verschwendet, da der Verstorbene ja noch so vital und dynamisch war und mitten im Leben stand. Oftmals herrscht in so einer Situation großes Unwissen, da man nie über solche Sachen wie Bestattung, Trauerfeier oder Grabschmuck gesprochen hat. Damit man sichergeht, dass die letzten Wünsche auch bekannt sind und erfüllt werden können, sollte jeder eine Bestattungsverfügung aufsetzen.

Bestattungsvorsorge

Eine Bestattungsverfügung legt fest, was mit den sterblichen Überresten nach dem Tod geschehen soll. Damit auch kein Zweifel an der Echtheit des Dokuments aufkommt, verfasst man dieses am besten handschriftlich. Es gibt zwar auch PDF-Vorlagen im Internet, die einfach ausgedruckt und ausgefüllt sind, jedoch muss so eine Verfügung zusätzlich vom Notar oder Hausarzt beglaubigt werden. Dies ist nötig, um sicherzugehen, dass die Verfügung selbstständig und ohne äußeren Zwang geschrieben wurde.

Eine solche Verfügung kann auch an das Testament angehängt werden, die Wünsche für die Bestattung sollten aber nie im Testament selbst stehen. Denn der Letzte Wille wird meist erst nach Wochen bekannt gegeben, zu diesem Zeitpunkt, ist der Verstorbene aber längst „unter der Erde“.

Nachdem Sie Ihre Wünsche formuliert haben, sollten Sie das Dokument an einem sicheren Ort aufbewahren. Sie kann auch dem Pfarrer, dem Bestattungsunternehmen oder der Friedhofsverwaltung übergeben werden.

Wünsche genau formulieren

Je nach Umfang der eigenen Wünsche kann eine Bestattungsverfügung mehr oder weniger umfangreich gestaltet sein. Weiterhin kann festgelegt werden, ob eine Trauerfeier stattfinden soll, wer die Grabrede halten soll, ob und welcher Grabschmuck gewünscht wird oder wie die Inschrift auf dem Grabstein lauten soll. Auch die Form der Zeitungsanzeige, Musikwünsche, Gestaltung der Trauerkarten oder die Form des (religiösen) Beistands kann so festgelegt werden. Wichtig sind auch Angaben dazu, ob eine finanzielle Absicherung, etwa in Form einer Sterbe- oder Rentenversicherung, die alle Kosten deckt. Alle nötigen Angaben zum Versicherer, Höhe der Summe und den Kontodaten können in der Verfügung fixiert werden.

Wichtig ist außerdem, sich an geltendes Recht zu halten. So besteht in Deutschland Friedhofszwang, der das Ausstreuen der Asche im Garten oder am Lieblingsstrand verbietet. Solche Wünsche können demnach nicht erfüllt werden.