"...auch der letzte Weg gehört zum Leben"

und dennoch trifft ein Todesfall die Hinterbliebenen oftmals überraschend und unvorbereitet. In einer solchen Ausnahmesituation ist es dann oftmals schwer, viele zeitlich notwendige Entscheidungen in kurzer Zeit und unter den gegebenen Umständen zu treffen. Es gibt wichtige Fristen, die Sie unbedingt kennen und einhalten müssen. Um in Ruhe Abschied nehmen zu können sollten Sie sich deshalb an ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens wenden, welches Sie bereits im Vorfeld bei den wichtigen Dingen unterstützt.

Plötzlich sind wir mit der Frage konfrontiert: Was ist zu tun im Trauerfall?

Zuerst einmal sollten Sie einen Arzt oder Notarzt verständigen, so dass dieser den Tod offiziell feststellen und den Totenschein ausstellen kann.

Bei einem Haussterbefall, im Krankenhaus, Altenheim oder im Sterbehospiz, sollten Sie sich Zeit zum Abschied nehmen. Sollte dies Ihnen oder anderen wichtigen Familienmitgliedern nicht möglich gewesen sein, können wir Ihnen, eine persönliche Abschiedsnahme am offenen oder geschlossenen Sarg ermöglichen.

 

Wir lassen Sie im Trauerfall nicht alleine!

Sie erreichen uns Tag und Nacht unter folgenden Rufnummern:

Lauingen: 09072 – 4539

Dillingen: 09071 – 7290 782

Sie haben in jedem Fall das Recht auf freie Bestatterwahl ("wo auch immer") und können so entsprechende weitere Schritte, mit dem Bestatter ihres Vertrauens, besprechen.

Wichtige Dokumente:

  • Einbürgerungsnachweis / Aufenthaltsgenehmigung / Personalausweis / Reisepass
  • Todesbescheinigung (Leichenschaubescheinigung)
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Heiratsurkunde / Familienbuch (ggfs. Scheidungsurteile, etc.)
  • Sterbeurkunde von Ehegatten
  • Grabdaten (falls Grabstelle vorhanden)

Bringen Sie, insofern vorhanden, die entsprechenden Dokumente, mit zum persönlichen Trauergespräch. Dieses kann, auf Wunsch, auch bei Ihnen zu Hause stattfinden. Dabei werden wir alle Fragen klären, die im Zusammenhang mit der Bestattung, auftreten.

Wir kümmern uns selbstverständlich um alles was Ihnen nicht zur Verfügung steht, um alle notwendigen Behördengänge für Sie erledigen zu können.