Nachdem ein Arzt den Tod eines Menschen eindeutig festgestellt hat und die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt hat, darf der Verstorbene überführt werden.

Es besteht die gesetzliche Pflicht, die Überführung einer verstorbenen Person, von einem Bestatter, in einem Bestattungsfahrzeug, vornehmen zu lassen. Dabei liegt die Entscheidung bei Ihnen, den Angehörigen, welchen Bestatter Sie mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe, betrauen.

Wir überführen ortsunabhängig im In-und Ausland, mit unseren zeitgemäß ausgestatteten Bestattungsfahrzeugen. Unser geschultes und einfühlsames Personal übernimmt vor Ort sowohl die hygienische Versorgung, das Ankleiden, Einbetten und Einsargen des Verstorbenen und überführt diesen dann wunschgemäß an dessen Bestimmungsort.

Selbstverständlich achten wir, das Team von Bestattungen Landrichinger, darauf, die Überführung zu jeder Zeit, so würdevoll wie möglich zu gestalten und Ihnen Raum für Ihren Abschied zu geben.

Bestattungswagenwagen